Was kosten die Schnelltests ab dem 1. Juli 2022?

Ab dem 25.11.2022 sind durch die neue CoronaTestVO des MAGS NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) die Gründe für eine kostenlose Bürgertestung eingeschränkt und die Bürgertestungen mit der Zuzahlung von 3,- Euro entfallen gänzlich.

Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung haben nur noch:

  1. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
  2. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
  3. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen.)
  4. Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist - „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)

Alle Personen mit einem positiven Selbsttest haben Anspruch auf eine nachfolgende kostenfreie PCR-Testung. Falls Sie einen positiven Selbsttest gemacht haben, bringen Sie diesen bitte mit. Ein Foto reicht leider nicht aus. Andernfalls können wir keinen für Sie kostenfreien PCR-Test veranlassen.