Was kosten die Schnelltests ab dem 1. Juli 2022?
Bürgertests sind ab dem 01.07.2022 grundsätzlich wieder kostenpflichtig.
Es gibt nun im Bereich Schnelltest drei Gruppen:
- Schnelltest Selbstzahler (10,00 EUR pro Test)
- Schnelltest kostenfrei für berechtigte Personen (siehe Anlage Seite 2 – Übersicht über berechtigte Personengruppen). Diese sind:
- Kinder bis zu ihrem 5. Geburtstag
- Personen mit medizinischer Kontraindikation der Impfung, Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfungen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Infizierte Personen zur Freitestung
- Besuchende in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe (nicht aber Angestellte in diesen Einrichtungen)
- Personen, die zuhause einen Angehörigen pflegen
- Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben
- Schnelltest mit 3 Euro Eigenanteil (siehe Anlage Seite 2 – Übersicht über berechtigte Personengruppen). Diese sind:
- Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden oder privat zu einer Person ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen am selben Tag Kontakt haben werden
- Personen mit roter Warnanzeige in der Corona Warn-App