Bekomme ich nach dem Schnelltest eine Bescheinigung über den durchgeführten Test?

Ja, mit Ihrer E-Mail zum Testergebnis des Schnelltests übersenden wir Ihnen eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentestergebnisses zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus gemäß Coronateststrukturverordnung. Diese Bescheinigung ist zweisprachig (deutsch/englisch).

Diese Bescheinigung können Sie entweder auf dem Handy vorzeigen oder sie selbst ausdrucken. In unseren Testzentren werden keine ausgedruckten Bescheinigungen ausgehändigt, außer, Sie verfügen über keine Mailadresse und können Ihr Ergebnis nicht in elektronischer Form abrufen.