Frequently asked questions
Ja, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, in der Ihr gewählter Termin aufgeführt wird. Bitte finden Sie sich erst kurz vor Ihrem Termin im Testzentrum ein. Im Interesse aller Beteiligten muss die Zahl der Personen, die sich im oder am Testzentrum aufhalten, so gering wie möglich sein.
An unseren Teststationen können sich Personen, die symptomfrei sind, testen lassen.
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
14- und 15-Jährige mit ausgefüllter und unterschriebener Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Einverständniserklärung kann auch hier abgerufen werden: www.drk-lippe.de.
Ab 16 Jahre können Tests ohne Einverständniserkärung durchgeführt werden.
Falls Sie Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen (wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns), wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/n Hausarzt/-ärztin.
Bitte isolieren Sie sich schnellstmöglich von anderen Personen in Ihrer Umgebung (sog. Selbstisolation). In unserem DRK-Testzentrum in Lemgo (Lagesche Straße) haben Sie die Möglichkeit, direkt im Anschluss einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Bitte buchen Sie hierfür einen separaten Termin (PCR-Test nach positivem Schnelltest). Dies gilt auch, falls Sie einen Selbsttest durchgeführt haben!
Bitte unbedingt bei positivem Selbsttest den Teststreifen mitbringen, bei positivem Schnelltest das Testergebnis!.
Wenn Sie dies nicht möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt erhält von uns ebenfalls eine Nachricht über den positiven Befund. Sollte das PCR-Testergebnis ebenfalls positiv sein, befinden Sie sich automatisch in Isolation. Die Dauer der Isolation richtet sich nach der jeweils gültigen Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Sollte das Testergebnis negativ sein, übersenden Sie dieses bitte an das Gesundheitsamt, um dieses zu informieren, dass Sie sich nicht in Isolation befinden:
per E-Mail mit dem Testergebnis als Dateianhang an positivmeldung-schnelltest@kreis-lippe.de.
Dies ist das vom Gesundheitsamt mitgeteilte Postfach für die Nachverfolgung von negativen PCR-Ergebnissen nach positivem Schnelltest.
Ja, eine Nutzung ist auch ohne Kfz möglich.
Sie erreichen uns per Mail über hilfe@testzentren-lippe.de. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Nachrichten nur während unserer Geschäftszeiten beantworten können. Diese sind:
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie unsere Testzentren-Hotline unter 05231/45781-11.
Falls Sie Ihren bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen über den Link in Ihrer Anmeldebestätigungsmail stornieren.
Ja, mit Ihrer E-Mail zum Testergebnis des Schnelltests übersenden wir Ihnen eine Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentestergebnisses zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus gemäß Coronateststrukturverordnung. Diese Bescheinigung ist zweisprachig (deutsch/englisch).
Diese Bescheinigung können Sie entweder auf dem Handy vorzeigen oder sie selbst ausdrucken. In unseren Testzentren werden keine ausgedruckten Bescheinigungen ausgehändigt, außer, Sie verfügen über keine Mailadresse und können Ihr Ergebnis nicht in elektronischer Form abrufen.
Bitte stellen Sie zunächst sicher, dass die richtige Mailadresse bei der Anmeldung hinterlegt wurde. Das prüfen Sie dadurch, dass Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben. Bitte sehen Sie zur Sicherheit auch im Spam-Ordner Ihre Mailpostfachs nach. Sollte ein Testergebnis nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte per Mail an hilfe@testzentren-lippe.de oder telefonisch an unsere Hotline 05231/45781-11.
Es wird in unseren DRK-Testzentren beim Schnelltest prinzipiell ein tiefer Nasenabstrich vorgenommen. Ein Rachenabstrich ist möglich, aber nur, wenn hierfür eine medizinische Indikation vorliegt (Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, frische Nasenoperation, häufiges Nasenbluten, Entzündungen o.ä.). Bei Kindern wird ein Rachenabstrich oder ein Speicheltest vorgenommen.
Bei PCR-Tests wird ein doppelter Rachen- und Nasenabstrich empfohlen. Hier wird bei Kindern ebenfalls nur ein Rachenabstrich vorgenommen.
Ja, wir sind an die Corona Warn-App angeschlossen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Anmeldung lediglich die Checkbox "Corona-Warn-App Integration mit persönlichen Daten erlauben" oder "Corona-Warn-App Integration ohne persönlichen Daten erlauben" auswählen.
Ja, und zwar:
- zur Nachverfolgung positiver PoC-Antigen-Schnelltest- oder Selbsttestergebnisse (kostenfrei)
- für Klinik-/Rehaaufenthalte (hierfür muss ein Beleg der Klinik vorliegen, dass ein PCR-Test erforderlich ist, dann ist der Test kostenfrei)
- zur Beendigung der Quarantäne (kostenfrei) sowie
- für Selbstzahler.
PCR-Tests führen wir im Testzentrum Drive-In Lemgo, Lagesche Str. 83 durch.
Die Kosten für Bestätigungstests nach positiven PoC-Antigen-Schnelltestergebnissen, den PCR-Test für einen Klinik-/Rehaaufenthalt sowie den PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne müssen Sie nicht selber zahlen.
Für einen Selbstzahler-PCR-Test belaufen sich die Kosten auf 73,00 EUR für Erwachsene und 55,00 EUR für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre).
Bitte beachten Sie, dass die PCR-Proben montags bis freitags um 14:30 Uhr an das Labor geliefert werden, samstags und sonntags bereits um 12:15 Uhr. Wenn ein PCR-Test eilig ausgewertet werden soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin vor 14:00 Uhr (Mo-Fr) bzw. vor 12:00 Uhr (Sa/So)! Das Ergebnis des PCR-Tests kann 24-48 Stunden nach Probeneingang im Labor abgerufen werden.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ oder telefonisch unter 030 / 5000 2000.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine verbindlichen Auskünfte geben können. Die Bestimmungen für die Urlaubsländer ändern sich häufig. Die aktuellen Informationen hierzu kann nur das Auswärtige Amt geben. Alternativ können Sie sich mit Ihrem Reiseanbieter oder der Fluglinie in Verbindung setzen.
Wenn bei Ihnen ein PCR-Test durchgeführt worden ist, erhalten Sie für den Befundabruf einen DIN A5-Zettel von uns. Hierauf ist sowohl ein QR-Code als auch ein langer Code als Buchstaben-Zahlen-Kombination eingedruckt.
Weg 1: Sie laden die App "Mein Laborergebnis" im Playstore oder Appstore herunter und scannen den QR-Code ein.
Weg 2: Sie besuchen die Seite www.mein-laborergebnis.de und geben die lange Buchstaben-Zahlen-Kombination ein.
Eine Übermittlung des Ergebnisses in die Corona Warn-App erfolgt nur, wenn Sie dies beim Abstrich angegeben haben. Das Ergebnis wird NUR DANN vom Labor Krone automatisch an die Warn-App übermittelt.
Zur Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union müssen Sie im Anmeldungsprozess der Integration in die Corona-Warn-App mit persönlichen Daten zustimmen. Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.
In der Corona-Warn-App kann das Digital Covid Zertifikat generiert werden, dazu müssen Sie der Erstellung des Zertifikats zustimmen.
Ja, in den DRK-Testzentren Lippe führen wir Testungen für das Ende der Quarantänezeit durch. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich symptomfreie Personen testen dürfen! Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über die Dauer der Quarantäne, herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-test-und-quarantaeneregelungen-ab-5-mai-2022-freitesten-bereits-nach-fuenf.
Ein Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes ist somit für die Freitestung nicht mehr erforderlich. Zur Freitestung aus der Quarantäne genügt mittlerweile ein Schnelltest! Die Durchführung eines PCR-Tests ist nötig.
Bei einem positiven PCR-Ergebnis befinden Sie sich automatisch in Quarantäne. Das Gesundheitsamt wird über das Ergebnis Ihres PCR-Tests informiert. Auf der Homepage des Kreises Lippe steht unter https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php#anchor_507f95ae_Accordion-Ich-wurde-positiv-auf-das-Coronavirus-getestet--Was-soll-ich-tun ein Meldeformular für Infizierte und deren Haushaltsangehörige zur Verfügung. Bitte füllen Sie dieses aus und folgen Sie den dort beschriebenen Anweisungen. Vielen Dank!
Der PoC-NAT-Test ist ein PCR-äquivalenter Test, der vor Ort im Testzentrum durchgeführt und ausgewertet werden kann. Das Testergebnis liegt nach 20-30 Minuten vor.
PoC-NAT-Tests sind besonders geeignet in Situationen, in denen man schnell ein sicheres Testergebnis benötigt (z.B. zur schnellen Bestätigung positiver Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Personen). Bei diesem Verfahren wird kein CT-Wert ermittelt. Das PCR-Schnelltest-Verfahren weist sehr empfindlich das Erbmaterial des neuen Coronavirus' nach. Schon geringe Mengen des Virus führen zu einem positiven Ergebnis. Wegen der hohen Empfindlichkeit der Testes könnten auch einige Zeit nach einer Infektion Virusbestandteile nachgewiesen werden, weswegen sich dieses Verfahren nicht zur Freitestung für das Gesundheitsamt eignet.
PCR-Schnelltests bieten im Reiseverkehr eine höhere Sicherheit als Antigen-Schnelltests. Die PoC-NAT-Testung ist eines der empfindlichsten Testverfahren, das in fast allen Staaten zur Einreise akzeptiert wird.
Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer (Flug-)Reise sicherheitshalber beim Konsulat des Einreiselandes oder beim Auswärtigen Amt darüber, ob ein PCR-Schnelltest aktzeptiert wird.
Der Abstrich für einen PCR-Schnelltest (PoC-NAT) wird aus dem Rachen entnommen. Der Abstrich sowie die Auswertung erfolgen im Testzentrum. Das Ergebnis liegt nach 20-30 Minuten per E-Mail vor.
Nach einem PCR-Schnelltest erhalten Sie keinen Laborbefund, da die Probe direkt im Testzentrum ausgewertet wird. Sie erhalten etwa 20-30 Minuten nach Durchführung Ihres Tests eine E-Mail mit dem Ergebnis als pdf-Dateianhang ("Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Testergebnisses zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus").
Ab dem 25.11.2022 sind durch die neue CoronaTestVO des MAGS NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) die Gründe für eine kostenlose Bürgertestung eingeschränkt und die Bürgertestungen mit der Zuzahlung von 3,- Euro entfallen gänzlich.
Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung haben nur noch:
- Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen.)
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist - „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)
Alle Personen mit einem positiven Selbsttest haben Anspruch auf eine nachfolgende kostenfreie PCR-Testung. Falls Sie einen positiven Selbsttest gemacht haben, bringen Sie diesen bitte mit. Ein Foto reicht leider nicht aus. Andernfalls können wir keinen für Sie kostenfreien PCR-Test veranlassen.
Bei kostenbefreiten Tests:
Beendigung der Quarantäne („Freitesten“): Positives Testergebnis (PCR oder Schnelltest einer anerkannten Teststelle)
Besuch / Behandlung in Pflegeheimen oder Krankenhäusern: Glaubhafte Versicherung gegenüber der Teststelle, z.B. Schreiben der Einrichtung oder Selbstauskunft (glaubhafte Versicherung)
Pflegende Angehörige: Glaubhafte Versicherung, z.B. durch MDK Gutachten, Bescheid oder Selbstauskunft (glaubhafte Versicherung)
Personen nach SGB IX sowie deren Angestellte: Berechtigungsschreiben
Änderung der CoronaSchVO zum 23.12.2022:
Ab dem 23. Dezember 2022 benötigt man für den Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise durch Teststellen mehr, hier ist zukünftig ein Selbsttest ausreichend.
Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, besteht nach wie vor die Verpflichtung, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen, entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle.