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Zu Ende Februar schließt das DRK-Testzentrum. Wir bedanken uns bei allen Lippern für ihr Vertrauen und ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Pandemie.

Letzter Testtag ist der 28.02.2023. Zu diesem Datum läuft die Beauftragung des Gesundheitsamts aus, so dass wir über dieses Datum hinaus keine Berechtigung mehr zur Durchführung von Corona-Tests haben.

 

 

geschlossen

Änderung der CoronaSchVO zum 23.12.2022:

Ab dem 23. Dezember 2022 benötigt man für den Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise durch Teststellen mehr, hier ist zukünftig ein Selbsttest ausreichend.

Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, besteht nach wie vor die Verpflichtung, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen, entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle.

Welchen Nachweis muss ich für einen kostenbefreiten Test erbringen?

Ab dem 25.11.2022 sind durch die neue CoronaTestVO des MAGS NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) die Gründe für eine kostenlose Bürgertestung eingeschränkt und die Bürgertestungen mit der Zuzahlung von 3,- Euro entfallen gänzlich.

Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung haben nur noch:

  1. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
  2. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe) Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
  3. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen.)

Alle Personen mit einem positiven Selbsttest haben Anspruch auf eine nachfolgende kostenfreie PCR-Testung. Falls Sie einen positiven Selbsttest gemacht haben, bringen Sie diesen bitte mit. Ein Foto reicht leider nicht aus. Andernfalls können wir keinen für Sie kostenfreien PCR-Test veranlassen.

Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie auch in der Rubrik "Häufige Fragen".

________________

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir in unseren Testzentren nur symptomfreie Personen testen dürfen! Personen mit Symptomen wie Fieber, Hals- und Kopfschmerzen, Schnupfen etc. wenden sich bitte an ihren Hausarzt oder außerhalb dessen Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst unter 116117!

Testzentren-Hotline: 05231/45781-11 (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

Wo kann ich mich melden, wenn ich infiziert bin?

Auf der Homepage des Kreises Lippe steht unter https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php#anchor_507f95ae_Accordion-Ich-wurde-positiv-auf-das-Coronavirus-getestet--Was-soll-ich-tun ein Kontaktformular für Infizierte und deren Haushaltsangehörige zur Verfügung. Bitte füllen Sie dieses aus und folgen Sie den dort beschriebenen Anweisungen. Vielen Dank!

Sind sie an einer Mitarbeit beim DRK interessiert?

Übersenden Sie Ihre Initiativbewerbung gerne an bewerbung@drk-lippe.de. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auch hier.

Änderung der CoronaSchVO zum 23.12.2022:

Ab dem 23. Dezember 2022 benötigt man für den Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Justizvollzugsanstalten keine gesonderten Testnachweise durch Teststellen mehr, hier ist zukünftig ein Selbsttest ausreichend.

Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, besteht nach wie vor die Verpflichtung, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen, entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle.

Produkte

Schnelltest für berechtigte Personen (kostenlos): 0€

Schnelltest Selbstzahler (10,- Euro): 10€

PCR Test Selbstzahler: 73€

PCR Test Selbstzahler Kinder: 55€

PCR-Test nach positivem Schnelltest: 0€

PCR-Test Reha-/Klinikaufenthalt: 0€

PCR-Freitestung aus Quarantäne (symptomfrei): 0€

PCR-Schnelltest (PoC-NAT) Selbstzahler: 63€

PCR-Schnelltest (PoC-NAT) Selbstzahler Kinder: 45€

Es wird ausdrücklich Kartenzahlung bevorzugt (EC-Karten, Visa- oder Mastercard).

Bitte beachten Sie, dass die PCR-Proben montags bis freitags um 14:30 Uhr an das Labor geliefert werden, samstags und sonntags bereits um 12:15 Uhr. Wenn ein PCR-Test eilig ausgewertet werden soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin vor 14:00 Uhr (Mo-Fr) bzw. vor 12:00 Uhr (Sa/So)! Das Ergebnis des PCR-Tests kann 24-48 Stunden nach Probeneingang im Labor abgerufen werden. 

Testung

Der Nasenabstrich wird von medizinisch geschultem Personal unter strengsten Hygienevorkehrungen durchgeführt. Wir verwenden ausschließlich Tests, die vom Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sind. Im Anschluss verlassen Sie direkt das Testgelände. Das Testergebnis wird Ihnen per Mail zugeschickt.

Wer kann sich testen lassen?

Wir dürfen nur Personen testen, die symptomfrei sind.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

14- und 15-Jährige mit ausgefüllter und unterschriebener Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Einverständniserklärung kann auch hier abgerufen werden: www.drk-lippe.de.

Ab 16 Jahren können Tests ohne Einverständniserkärung durchgeführt werden.

Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt.

Bitte beachten: Im gesamten Testzentrum besteht Maskenpflicht, auch im Fahrzeug.

Öffnungszeiten

Testzentrum Lemgo Drive-In

Montag9:00 - 17:00 Uhr
Dienstag9:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch9:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag9:00 - 17:00 Uhr
Freitag9:00 - 17:00 Uhr
Samstag9:00 - 15:00 Uhr
Sonntag9:00 - 15:00 Uhr

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter hilfe@testzentren-lippe.de oder rufen Sie uns an: Testzentren-Hotline 05231/45781-11 (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr, Freitag 8:00 - 13:00 Uhr).